Verfahrensgang
LG Kiel (Aktenzeichen 5 O 295/15) |
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.122,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit dem 09.05.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Kosten seiner Prozeßbevollmächtigten in Höhe von 413,64 EUR freizuhalten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger 45 % und die Beklagte 55 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Berufungsstreitwert: 5.659,58 EUR.
Gründe
I. Der Kläger nimmt die Beklagte als Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer eines Pkws Ford mit dem amtlichen Kennzeichen HL-MB 530 auf materiellen und immateriellen Schadenersatz in Anspruch.
Dieses u. a. mit einer Gasanlage versehene Fahrzeug verunglückte am 15.08.2014 gegen 09.30 Uhr auf einer Kreisstraße im Bereich der Gemeinde R1; der Fahrer und Halter dieses Fahrzeuges, ein Herr B1, kam bei dem Unfall ums Leben. Das Fahrzeug geriet in Brand; zum Löschen und Bergen wurde die örtliche freiwillige Feuerwehr hinzugerufen.
Der Kläger ist hauptamtlicher Rettungsassistent beim Deutschen Roten Kreuz, seinerzeit in S1. Er und ein Kollege, der Zeuge Z1, wurden ebenfalls zur Unfallstelle gerufen. Bei Ankunft des Klägers stand das verunfallte Fahrzeug bereits in Vollbrand, der Fahrer war tot.
Im Zuge der Löscharbeiten explodierte der Gastank des verunfallten Fahrzeuges. Durch den Feuerball und herumfliegende Fahrzeugteile wurden mehrere Feuerwehrleute, die dem Kläger aus seine...