Entscheidungsstichwort (Thema)
Schmerzensgeldanspruch und Verdienstausfallschaden eines Selbständigen
Leitsatz (amtlich)
1. Wenn der als Selbständiger tätige Verletzte bereits kurze Zeit nach dem Unfall wieder an seinem Arbeitsplatz erschienen ist, um gegenüber seinen Auftraggebern zu demonstrieren, dass er bereit sei zu arbeiten, kann dem Schädiger dies nicht zugute kommen bzw. den Schmerzensgeldanspruch des Verletzten mindern. Vielmehr sind sowohl die generelle Dauer des Heilungsprozesses nach einer Schulterluxation als auch die üblichen Zeiten der vollständigen bzw. teilweisen Arbeitsunfähigkeit (hier: unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit von zumindest vier Wochen, anschließend eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit wegen Einschränkung der Rotationsfunktion von weiteren mindestens acht Wochen) maßgebend. Ein Schmerzensgeldbetrag von insgesamt 4.000 EUR ist dann angemessen.(Rz. 11)
2. Bei Selbständigen ist aus einem Schnitt mehrerer Jahre das Durchschnittseinkommen zu errechnen.(Rz. 16)
Normenkette
BGB §§ 252-253, 842
Verfahrensgang
LG Lübeck (Urteil vom 29.06.2011; Aktenzeichen 6 O 230/10) |
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.6.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des LG Lübeck teilweise geändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein (weiteres) Schmerzensgeld i.H.v. 2.500 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit dem 28.4.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger 6/7 und die Beklagten 1/7.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
Der Kläger nimmt die Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalles vom 12.8.2008 in Bad Schwartau - die volle Haftung der...