Verfahrensgang
AG Flensburg (Beschluss vom 03.09.2013; Aktenzeichen HRB 1810 HU) |
Nachgehend
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten vom 18.10.2013 gegen den Beschluss des AG Flensburg - Registergericht - vom 3.9.2013 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Betroffenen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren und - insoweit unter Abänderung des Beschlusses vom 3.9.2013 - für die erste Instanz wird auf jeweils 500.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I. Die Beteiligte beantragt, sie unter Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes von 2009 zu ermächtigen, eine zweite Gläubigerversammlung der Betroffenen einzuberufen.
Die Betroffene ist eine nach deutschem Recht gegründete GmbH mit Sitz in N., die seit dem 8.10.2002 im Handelsregister B des AG Husum bzw. des nunmehr zuständigen AG Flensburg eingetragen ist. Ihre Gesellschafterin ist die Deutsche International Corporate Services Limited mit Sitz auf J., deren oberste Muttergesellschaft die Deutsche Bank AG ist.
Der Gegenstand des Unternehmens der Betroffenen besteht darin, sich als stiller Gesellschafter an einem Kreditinstitut i.S.v. § 1 KWG zu beteiligten und hierzu Kapital durch Ausgabe von Schuldverschreibungen aufzunehmen. Sie ist Emittentin von 2 Millionen untereinander gleichrangigen Teilschuldverschreibungen ohne feste Laufzeit mit einem Nennbetrag von jeweils 100 EUR (also einem Gesamtnennbetrag von 200 Millionen EUR), die im Dezember 2002 ausgegeben wurden. Die Teilschuldverschreibungen sind zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Amsterdamer Börse zugelassen. Sie unterliegen nach § 13 der Emissionsbedingungen...