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Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 08.06.2006 - 3 Wx 64/05 u. 65/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Abberufung von zwei Testamentsvollstreckern wegen grober Pflichtverletzung. Testamentsvollstreckung. Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. Vorwurf mangelnder Kooperation zweier gemeinsam berufener Testamentsvollstrecker. Abberufung durch das Nachlassgericht bei grober Pflichtverletzung. keine überwiegenden Gründe für die Belassung des Testamentsvollstreckers im Amt

 

Leitsatz (amtlich)

In der auch 2 ½ Jahre nach dem Erbfall fehlenden Erstellung eines gemeinschaftlichen Nachlassverzeichnisses durch zwei gemeinsam berufene Testamentsvollstrecker liegt eine grobe Pflichtverletzung, die nach pflichtgemäßem Ermessen des Nachlassgerichtes deren Abberufung rechtfertigen kann, wenn beiden der Vorwurf gemacht werden muss, mit dem jeweils anderen nicht zu kooperieren und keiner von ihnen jedenfalls selbst ein im Übrigen ordnungsgemäßes Nachlassverzeichnis erstellt hat.

 

Normenkette

BGB §§ 2215, 2224, 2227

 

Verfahrensgang

LG Kiel (Beschluss vom 15.06.2005; Aktenzeichen 23 T 1 und 2/05)

AG Kiel (Aktenzeichen 1-VI 599/04)

 

Tenor

Die sofortigen weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss der 23. Zivilkammer des LG Kiel vom 15.6.2005 werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) hat dem Beteiligten zu 1) die ihm in dem seine weitere Beschwerde betreffenden Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Beteiligte zu 3) hat dem Beteiligten zu 1) die ihm in dem seine weitere Beschwerde betreffenden Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Die Geschäftswerte für die weiteren Beschwerdeverfahren der Beteiligten zu 2) und 3) werden auf jeweils 160.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) ist Alleinerbe der in der Zeit zwischen d...

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