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Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 02.09.2021 - 2 Wx 53/20

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Leitsatz (amtlich)

Zur (Un-)Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts - Der Nachweis für die Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückübertragungsvormerkung gelingt nicht automatisch durch den Nachweis des Todes des Berechtigten.

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 6. August 2020 wird die Zwischenverfügung des Grundbuchamts des Amtsgerichts Lübeck vom 6. April 2020 aufgehoben.

Der in der Beschwerde liegende konkludente Antrag des Beteiligten zu 1), das Grundbuchamt anzuweisen, von seinen Bedenken gegen den Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragung in Abt II Nr. 3 des Erbbaurechtsgrundbuchs von X. Blatt ... Abstand zu nehmen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahren hat der Beteiligte zu 1) nach einem Geschäftswert von 46.350 EUR zu tragen.

 

Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) beantragt die Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund der Sterbeurkunde der Berechtigten.

Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Berechtigter des betroffenen Erbbaurechts an dem im Grundbuch von X. Blatt ... BV Nr. 1 eingetragenen Grundstück. Das Erbbaurecht stand ursprünglich gemeinschaftlich seinen Eltern M. und H. A. je zur ideellen Hälfte zu. Mit notariellem Vertrag vom 23. Oktober 2018 - UR-Nr. ... des Notars Dr. B in X. - übertrug seine damals 83 Jahre alte Mutter, aufgrund einer Vorsorgevollmacht zugleich handelnd für ihren Ehemann, das Erbbaurecht schenkungshalber im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den Beteiligten zu 1). Die Beurkundung fand auf Ersuchen der Mutter in der C-Klinik statt. In dem Vertrag heißt es u.a.:

"§ 3 Auflassung

(...)

§ 4 Sonstige Bestimmungen

Der Beschenkte verpflichtet sich die Patientenverfügungen von H. und M. A. gegenüber den Ärzten, den versorgenden Kliniken und allen Beteiligten soweit rechtlich möglich dur...

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