Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. kein Zahlungsanspruch auf Krankengeld am Tag der ärztlichen Feststellung. Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz (amtlich)
1. An den Tagen der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Zahlungsanspruch auf Krankengeld.
2. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und mit § 25 SGB 2 und § 126 SGB 3 zu vereinbaren.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 23. Juni 2006 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander für beide
Rechtszüge nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf Krankengeld während seiner Arbeitsunfähigkeit.
Der 1951 geborene Kläger ist bei der Beklagten aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Krankheit versichert. Der Allgemeinarzt Dr. S. schrieb ihn für die Zeiträume 28./29. Juli, 2. bis 5. August, 11./12. August und 17. bis 19. August 2004 arbeitsunfähig. Die Anfänge der Arbeitsunfähigkeitszeiten entsprachen den Tagen der ärztlichen Feststellung. Zu diesen Zeiten hatte der Kläger bereits keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung. Mit jeweils zwei Bescheiden vom 17. und 23. August 2004 gewährte die Beklagte ihm ab 29. Juli sowie 3., 12. und 18. August 2004 Krankengeld. Der Kläger widersprach den Entscheidungen am 17. September 2004 und begehrte unter Hinweis darauf, dass er keinen Entgeltfortzahlungsanspruch mehr habe, auch für die Tage 28. Juli, 2., 11. und 17. August Krankengeld. Der Gesetzgeber sei von der Vorstellung ausgegangen, dass die Regelungen über die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld ineinandergriffen, so dass im Fall der Arbeitsunfähigkeit kein Lohnausfall eintreten werde. Den Widerspr...