Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Einkommensberücksichtigung. Spekulations- bzw Kursgewinne aus Aktiengeschäften mit Wertzuwachs im laufenden Bewilligungszeitraum. Teilnahme an Produkttests. Kaufpreiserstattungen nach Produkttests. unentgeltliche Nutzung des Produktes. Einnahme in Geldeswert
Leitsatz (amtlich)
1. Kurzfristige Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften, die innerhalb eines Bewilligungsabschnitts getätigt werden, sind grundsicherungsrechtlich als Einkommen zu bewerten.
2. Einnahmen aus Produkttests, bei denen der Teilnehmer den zuvor aufgewandten Kaufpreis erstattet bekommt, sind keine Einnahmen in Geld. Sie können aber Einnahmen in Geldeswert sein, weil das gekaufte Produkt effektiv kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 25. Januar 2018 abgeändert.
Der Beklagte wird unter Abänderung des Leistungsbescheides vom 10. November 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. Januar 2017 verurteilt, dem Kläger für Mai 2016 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter Anrechnung von Einkommen in Höhe von 0,30 EUR zu gewähren.
Der Erstattungsbescheid vom 10. November 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. Januar 2017 wird insoweit aufgehoben, als eine Erstattung von mehr als 0,30 EUR gegenüber dem Kläger geltend gemacht wird.
Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um Leistungsansprüche des Klägers auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II). Strittig ist dabei noch die Anrechnun...