Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsunfall. Wegeunfall. sachlicher Zusammenhang. Dienstreise. gemischte Tätigkeit. Abendveranstaltung. Tagungsprogrammpunkt. Teilnahmepflicht. Abendessen und Schlittenpartie. Prokurist/Abteilungsleiter
Orientierungssatz
Zum Unfallversicherungsschutz eines Prokuristen und Abteilungsleiters auf einer Dienstreise, der während der Abendveranstaltung (hier: Abendessen mit anschließender Rodelpartie), die in das Tagungsprogramm integriert war, verunglückte.
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 18. August 2004 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines am 7. März 2002 während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall.
Der im Jahre 1958 geborene Kläger ist Prokurist und Leiter der Serviceabteilung der Firma A. L. GmbH in G. Dieses Unternehmen führt regelmäßig zweimal im Jahr mindestens zweitägige Besprechungen zwischen dem Geschäftsführer und sämtlichen Prokuristen durch, wobei jene Besprechungen grundsätzlich nicht am Sitz des Unternehmens abgehalten werden. Im Rahmen dieser Besprechungen wird die geschäftliche Entwicklung und die strategische Planung des Unternehmens besprochen und abgestimmt.
Der Kläger nahm ab dem 6. März 2002 an einer solchen Tagung der Geschäftsführung des Unternehmens mit Rahmenprogramm im Hotel "B." in G./Österreich teil, die bis zum 10. März 2002 vorgesehen war. Am 7. März 2002 wurden bis 18.00 Uhr unterschiedliche Themen von den einzelnen Prokuristen vorgestellt und diskutiert, unter anderem vom Kläger das Thema "One 4 Al". Anschließend wurde in dem Bergrestaurant "I." ein Abendessen eingenommen und eine Rodelpartie ins...