rechtskräftig: nein
Entscheidungsstichwort (Thema)
Angestellter. Befreiung. Rentenversicherung. Selbständiger Steuerberater. Steuerberaterversorgungswerk. Versicherungspflicht
Leitsatz (amtlich)
Ein Steuerberater, der wegen seiner selbständigen Tätigkeit Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer und des Steuerberaterversorgungswerks eines Bundeslandes ist, ist nicht hinsichtlich der gleichzeitig in einem anderen Bundesland, in dem kein Steuerberaterversorgungswerk besteht, ausgeübten Tätigkeit als angestellter Steuerberater von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zu befreien.
Normenkette
SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1; Steuerberatergesetz § 34 Abs. 1 S. 2, §§ 58, 74 Abs. 1 S. 1; Schleswig-Holsteinisches Steuerberaterversorgungswerkgesetz § 2
Verfahrensgang
SG Lübeck (Urteil vom 21.05.2001; Aktenzeichen S 1 RA 306/99) |
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 21. Mai 2001 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung hat.
Der 1958 geborene Kläger wohnt in Schleswig-Holstein. Er war seit dem 1. April 1995 Steuerberater im Angestelltenverhältnis bei der Steuerberatungsgesellschaft P. & Co. GmbH in H. und beantragte am 30. März 1999 die Befreiung von der Versicherungspflicht auf Grund dieser Beschäftigung. Zur Begründung führte er an, dass er in Schleswig-Holstein selbstständig als Steuerberater tätig und deshalb Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein und seit dem 1. Januar 1999 des neu errichteten Steuerberaterversorgungswerkes im Lande Schleswig-Holstein sei. In H. ist zurzeit kein Steuerberaterversorgu...