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Schleswig-Holsteinisches LSG Beschluss vom 15.05.2008 - L 4 B 369/08 KA ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Auswahlentscheidung betreffend die Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes eines Arztes für Anästhesie. fehlende Absicht der Praxisfortführung. unzulässiger Verkauf einer vertragsärztlichen Zulassung. Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes eines Arztes für Anästhesie in Planungsbereich mit Zulassungsbeschränkung

 

Orientierungssatz

Eine Praxisfortführung wird nicht schon immer dann angestrebt, wenn ein Bewerber lediglich die vertragsärztliche Tätigkeit im selben medizinischen Fachgebiet und im selben Planungsbereich wie der ausscheidende Vertragsarzt ausüben will (vgl BSG vom 29.9.1999 - B 6 KA 1/99 R = BSGE 85, 1 = SozR 3-2500 § 103 Nr 5). Dies gilt erst recht, wenn die Tätigkeit in einem benachbarten Planungsbereich ausgeübt werden soll.

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Beigeladenen zu 9., Dr. W., wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 5. März 2008 aufgehoben.

Der Antrag des Antragstellers, die sofortige Vollziehung des Bescheides des Antragsgegners vom 27. November 2007, mit dem über den Widerspruch der Beigeladenen zu 9., Dr. W., entschieden worden ist, anzuordnen, wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens

mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die im erstinstanzlichen Verfahren nicht erstattungsfähig sind. Der Antragsteller und die Beigeladene zu 8., Dr. K., tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 9., Dr. W., jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 7. sowie des Beigeladenen zu 10. im Beschwerdeverfahren sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren in Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts vom 5. März 2008 und für das Be...

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