Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld II. befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld. Berechnung des Unterschiedsbetrages. Anteil des Hilfebedürftigen am Arbeitslosengeld II der Bedarfsgemeinschaft als Vergleichswert. verfassungskonforme Auslegung
Orientierungssatz
Unter verfassungskonformer Auslegung ist bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages nach § 24 Abs 2 SGB 2 der Summe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und Wohngeldes des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht der Gesamtbetrag des an alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu zahlenden Arbeitslosengeld II gegenüberzustellen, sondern nur der auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entfallende individuelle Anteil des Arbeitslosengeld II.
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.05.2005, insbesondere die Zahlung eines Zuschusses für den beigeladenen Andreas Milke (A. M.).
Die ... 1970 geborene Klägerin lebt seit 1997 mit ihrem ... 1960 geborenen Lebenspartner A. M., dem Beigeladenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Sie haben eine ... 2000 geborene gemeinsame Tochter, J W, die mit ihnen zusammenlebt.
Die Grundmiete der gemeinsamen Wohnung beträgt 261,76 € monatlich, die Betriebskosten belaufen sich auf 65,37 € und die monatlichen Heizkosten auf 41,76 €.
Für die Tochter J bezieht die Klägerin monatlich 154,00 € Kindergeld.
Der Beigeladene zahlt 78,00 € monatlich Unterhalt an eine weitere, ... 1991 geborene Tochter aus einer früheren Verbindung.
Der Beigeladene bezog zuletzt Arbeitslosengeld (Alg) bis zum 15.12.2003 in Höhe von 178,99 € wöchentlich (BE 385,00 €, Steuerklasse II, erhöhter Leistungssatz).
Anschließend bezog de...