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Sächsisches LSG Urteil vom 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02

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nicht rechtskräftig

 

Verfahrensgang

SG Chemnitz (Entscheidung vom 25.04.2002; Aktenzeichen S 15 RJ 247/00)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.08.2004; Aktenzeichen B 13 RJ 7/04 R)

 

Tenor

I. Das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 25. April 2002 wird aufgehoben, soweit darin dem Kläger Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zuerkannt worden sind. Die Klage wird auch insoweit abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Zuerkennung von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit.

Der am ... 1946 geborene Kläger absolvierte vom 1. September 1960 bis zum 31. August 1963 eine Lehre in der Landwirtschaft und war anschließend bis zum 30. Oktober 1964 als Traktorist beschäftigt. Danach arbeitete er bis zum 31. August 1965 zunächst als Gießereiarbeiter, dann als Brauereiarbeiter und schließlich als Transportarbeiter. Vom 1. September 1965 bis zum 7. April 1978 war er als Kraftfahrer beschäftigt. In dieser Zeit erwarb durchlief er an der Betriebsakademie der BDK K ... eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, die er mit dem Erwerb eines Facharbeiterzeugnis vom 29. September 1966 abschloss. Bis zum 8. März 1987 war er sodann als Genossenschaftsbauer und Tierpfleger tätig. Vom 9. März 1987 bis zum 30. August 1988 arbeitete er als Baumaschinist und Kraftfahrer. In der Zeit vom 1. September 1988 bis zum 30. Juni 1990 arbeitete er als Lagerfacharbeiter und Kraftfahrer. Vom 1. Juli 1990 bis zum 3. März 1992 ging er einer Tätigkeit als Betriebshandwerker nach. Im Anschluss daran arbeitete er mit Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit als Bauhelfer und Kraftfahrer, wobei er insoweit überwiegend Kleintransporter oder Personenkraftwagen bewegte. Vom 30. Oktober 1997 bis zum 31. August 1998...

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