nicht rechtskräftig
Verfahrensgang
SG Chemnitz (Entscheidung vom 24.01.2001; Aktenzeichen S 16 RJ 687/98) |
Nachgehend
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 24. Januar 2001 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Der am ... geborene Kläger absolvierte von September 1985 bis Juli 1987 eine Ausbildung zum Vollmatrosen der Handelsschifffahrt, erwarb in diesem Beruf den Facharbeiterabschluss und war bis August 1988 in dem erlernten Beruf tätig. Von September 1988 bis Oktober 1990 arbeitete er als Instandhaltungsmechaniker in einer Weinbrennerei und qualifizierte sich währenddessen zum Facharbeiter Elektromonteur - Instandhaltung. Von Februar 1991 bis April 1992 war er als Wachmann bei der US-Armee in Deutschland beschäftigt. Seither ist er ohne Beschäftigung.
Den am 18. Dezember 1996 gestellten Antrag auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit begründete der Kläger mit Blutdruckanstiegen, Herzfrequenz bis 176, Konzentrationsstörungen, Schweißausbrüchen, Durchfall, Störungen im Wasserhaushalt und teilweiser Bewusstlosigkeit.
Nach Beiziehung von Epikrisen des Krankenhauses G ... vom 02. April 1992, der Universität L ... vom 10. Februar 1995 und des Krankenhauses D ... vom 05. Januar 1996 sowie von Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vom 11. Oktober 1996 und 15. Januar 1997 holte die Beklagte bei der Gutachterärztin Sch ... ein internistisches Gutachten vom 25. April 1997 ein, in dem die Diagnose - unklare Zustände von Bewusstlosigkeit bei Verdacht a...