Verfahrensgang
SG Leipzig (Urteil vom 27.05.1999; Aktenzeichen S 11 RJ 10/96) |
Nachgehend
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 27. Mai 1999 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zusteht.
Der am … geborene Kläger hat eine Ausbildung als Maurer in den Jahren 1960 bis 1962 durchlaufen und war anschließend bis 1965 als Bauarbeiter, danach bis Oktober 1966 als Bauhelfer sowie von Oktober 1966 bis ca. 1976 als Maurer und von September 1977 bis März 1993 als Traktorist tätig.
Am 02. November 1994 beantragte der Kläger bei der Beklagten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Diesen Antrag begründete er mit Wirbelsäulen- und Rückenbeschwerden.
Der Beklagten lagen im Verwaltungsverfahren vor:
- Befundbericht von Dipl.-Med. D., Facharzt für Allgemeinmedizin, von Dezember 1994,
- Befundbericht von Dipl.-Med. D. vom 20. Dezember 1994,
- Gutachten von Dr. S., Gutachter-Arzt des sozialmedizinischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Beklagten vom 06. Februar 1995.
Mit Bescheid vom 21. Februar 1995 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Dezember 1995 wies die Beklagte den Antrag des Klägers zurück. Dessen Leistungsfähigkeit sei zwar durch Schulter-Arm-Beschwerden bei Verschleißerkrankung der Wirbelsäule mit nur mäßiggradiger Bewegungs- und Belastungseinschränkung beeinträchtigt. Er könne die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Traktorist nur noch zweistündig bis unter halbschichtig ausüben, jedoch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig leichte Arbeiten ohne häufiges Heben, Tragen ode...