Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch des Eishockey-Profispielers auf Teilnahme am Mannschaftstraining. Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers nach billigem Ermessen. Freistellung vom Mannschaftstraining als Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB
Leitsatz (redaktionell)
1. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen den Arbeitsvertragsparteien erhält der Eishockey-Profispieler einen Anspruch auf Teilnahme am regelmäßigen Mannschaftstraining. Denn durch die Teilnahme am Mannschaftstraining erhält der Spieler seine spielerische Leistung. Durch Nichtteilnahme über einen längeren Zeitraum hinweg sinken seine spielerischen Fähigkeiten.
2. Im Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht gemäß §§ 106 GewO und 315 BGB nach billigem Ermessen auszuüben. Es entspricht billigem Ermessen, den Eishockey-Spieler zum Mannschaftstraining zuzulassen. Der Arbeitgeber vermochte sein Ermessen gemäß § 315 BGB nur dahingehend auszuüben, dem Spieler die Teilnahme am Training zu ermöglichen. Die Freistellung vom Training stellt einen Ermessensfehlgebrauch dar.
3. Ist eine vom Arbeitnehmer nicht akzeptierte Gehaltsreduzierung erkennbar der Grund für die erfolgte Freistellung vom Mannschaftstraining, liegt ein Verstoß gegen § 612a BGB vor. Denn der Arbeitnehmer war berechtigt, die gewünschte Vertragsänderung durch Gehaltsreduzierung abzulehnen. Die Wahrnehmung eigener berechtigter Ansprüche vermag nicht die Freistellung vom Trainingsbetrieb zu rechtfertigen. Eine Benachteiligung, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt, ist nach § 612a BGB unzulässig.
Normenkette
BGB §§ 311, 611a, 242, 249, 280, 241 Abs. 1, §§ 315, 612a; GewO § 106
Verfahrensgang
ArbG Dresden (Entscheidung vom 04.11.2021; Aktenzeichen 11 Ca 588/21) |
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