Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine Zeugnisberichtigungsklage eines Geschäftsführers einer juristischen Person
Leitsatz (amtlich)
Die neueste Rechtsprechung des BAG v. 22.10.2014 - 10 AZB 546/14 - u. v. 03.12.2014 - 10 AZB 98/14 -, wonach die Fiktionswirkung des § 5 I 3 ArbGG dann endet, wenn ein zum Zeitpunkt der Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht noch nicht abberufener Geschäftsführer vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit abberufen wird, betrifft nur die sog. sic-non-Fälle; bei der hier erhobenen Zahlungsklage hat der Kläger das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses schlüssig darzulegen.
Normenkette
ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3
Verfahrensgang
ArbG Dresden (Entscheidung vom 06.03.2014; Aktenzeichen 4 Ca 4195/13) |
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 06.03.2014 - 4 Ca 4195/14 - wird auf Kosten des Klägers
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Der Beschwerdewert wird auf 68.059,79 € festgesetzt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird für den Kläger zugelassen.
Gründe
I.
Die Parteien streiten vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten.
Der Kläger macht mit seiner Klage vom 31.12.2013 angemessene Vergütung/Überstundenvergütung und Weihnachtsgeldzahlung geltend.
Der Kläger war vom 25.09.2007 bis 31.12.2013 aufgrund zweier Anstellungsverträge vom 24.09.2007 (Bl. 47 bis 51 und Bl. 52 bis 56 d. A.) sowohl als Geschäftsführer des ... wie auch des ...e. V. zu einem Jahresgehalt in Höhe von 15.750,00 € bei dem Beklagten zu 1. bzw. in Höhe von 26.250,00 € bei dem Beklagten zu 2. beschäftigt.
Die Vertretung des Beklagten zu 1. regelt dessen Satzung vom 04.10.1990 in § 24.
Dessen Abs. 3 enthält in den Sätzen 2 und 3 folgende Regelung:
"Im Übrige...