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Saarländisches OLG Urteil vom 04.03.2010 - 6 UF 86/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Abänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Berücksichtigung der neuen Ehefrau des Unterhaltsschuldners

 

Leitsatz (redaktionell)

Die neue Ehefrau ist im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der ersten vorrangigen Ehefrau im Wege der Dreiteilungsmethode zu berücksichtigen.

 

Normenkette

ZPO § 323; BGB §§ 1578, 1578b

 

Verfahrensgang

AG Saarlouis (Urteil vom 25.06.2009; Aktenzeichen 20 F 405/08 UE)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 01.10.2012; Aktenzeichen 1 BvR 918/10)

BVerfG (Beschluss vom 25.01.2011; Aktenzeichen 1 BvR 918/10)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des AG -Familiengericht - in Saarlouis vom 25.6.2009 - 20 F 405/08 UE in Ziff. I. der Entscheidungsformel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird das Urteil des AG - Familiengericht - in Saarlouis vom 30.10.2003 - 20 F 134/03 UE - dahingehend abgeändert, dass der Kläger ab dem 31.10.2008 an die Beklagte monatlich im Voraus einen Unterhalt i.H.v. 488 EUR zu zahlen hat.

II. Die weitergehende Berufung und die Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

III. Die Kosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

I. Der am. September 1952 geborene Kläger und die am. März 1958 geborene Beklagte, beide Deutsche, heirateten am. September 1978. Aus der Ehe gingen die Kinder P., geboren am. September 1982, und D., geboren am. Januar 1986 hervor, die nicht mehr unterhaltsbedürftig sind. Nach Trennung der Parteien im Dezember 2000 wurde die Ehe auf der Grundlage eines im Jahr 2001 zugestellten Scheidungsantrags durch Verbundurteil des AG - Familiengericht - in Saarlouis vom 7.5.2002 - 20 F 585/01 - geschieden.

Durch Urteil des AG - Familiengericht - in Saar...

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