Verfahrensgang
AG Merzig (Aktenzeichen 9 F 25/17 VM) |
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Merzig - Zweigstelle Wadern - vom 15. November 2017 - 9 F 25/17 VM - wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
Der weiteren Beteiligten zu 1 wird mit Wirkung vom 21. Februar 2018 für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Dr. Best in St. Ingbert beigeordnet.
Gründe
I. Die am XX.XX.XXXX geborene L. wuchs in der Dominikanischen Republik auf. Nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2012 lebte sie zunächst bei der Großmutter, da der Vater eine Aufnahme bei sich verweigerte. Das Sorgerecht wurde durch Urteil der Zivilkammer des Gerichts für Kinder und Jugendliche des Gerichtsbezirks von Santiago vom 12. Juli 2013 auf die weitere Beteiligte zu 1, eine Verwandte und zugleich die Patin L.s (im Folgenden Vormündin), übertragen. Die Vormündin lebt mit ihrem Ehemann in Deutschland, wohin ihr L. im September 2014 folgte.
Nachdem es bereits zuvor zu Verhaltensauffälligkeiten (unter anderem Einnässen und Urinieren auf die Kleidung der Vormündin) gekommen war, wurde L. nach einem Vorfall am 25. November 2016, aufgrund dessen der Ehemann der Vormündin das Jugendamt verständigt hatte, durch dieses in Obhut genommen. Sie kam in eine Bereitschaftspflegefamilie (im Folgenden auch Pflegefamilie), bei der sie sich seitdem aufhält.
Mit seinem am 30. Januar 2017 bei dem Familiengericht eingegangenen Antrag will das Kreisjugendamt des Landkreises Merzig-Wadern (weiterer Beteiligter zu 2) die Entlassung der Vormündin sowie die Bestellung eines Amtsvormunds für L. erreichen. Zur Begründung hat es vorgetragen, die Vormündin und ihr Ehe...