Leitsatz (amtlich)
1. Bereits dann, wenn ein Ehegatte über ausländische Anwartschaften (hier: bei der rumänischen Pensionskasse) verfügt, die mindestens so hoch sind, wie die inländischen Anrechte des anderen Ehegatten, kann der Ausgleich dieser inländischen Anrechte für den anderen Ehegatten unbillig sein.
2. Zu dieser Frage wird die Rechtsbeschwerde zugelassen, weil die Fortbildung des Rechts eine höchstrichterliche Entscheidung erfordert.
Normenkette
VersAusglG § 19 Abs. 3; FamFG § 70 Abs. 2
Verfahrensgang
AG Germersheim (Beschluss vom 22.12.2012; Aktenzeichen 2 F 135/11) |
Tenor
1. Der angefochtene Beschluss wird in Ziff. 1. teilweise geändert und insgesamt neu gefasst.
a) Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer ... K 034) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht i.H.v. 22,9877 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer (Versicherungsnummer ... J 539) übertragen, bezogen auf den 28.2.2011.
b) Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG - tarifliche Zusatzrente "Zukunft plus" (Versicherungsnummer ... 322) - zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht i.H.v. 3060,31 EUR nach Maßgabe von Ziff. 2. der besonderen Versicherungsbedingungen der tariflichen Zusatzrente zur Durchführung des Versorgungsausgleichs/Tarif SO gem. AVB 2006-3, bezogen auf den 28.2.2011, übertragen.
c) Der Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (Versicherungsnummer ... J 539) unterbleibt.
Der Ausgleich der Anrechte des Antragstellers bei der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG - Rentenbeihilfeanrecht - nach dem ...