Entscheidungsstichwort (Thema)
Selbstständiges Beweisverfahren: Kein Ersatz des Klagegebots durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
Leitsatz (amtlich)
Dem im selbstständigen Beweisverfahren an den Antragsteller gerichteten Gebot, innerhalb einer bestimmten Frist Klage zu erheben, wird durch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in dem vom Antragsgegner rechtshängig gemachten Prozess nicht Rechnung getragen.
Verfahrensgang
LG Kaiserslautern (Beschluss vom 05.11.2003; Aktenzeichen 2 OH 35/03) |
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf bis zu 3.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Durch den angefochtenen Beschluss hat der Einzelrichter des LG Kaiserslautern der Antragstellerin die der Antragsgegnerin im selbständigen Beweisverfahren erwachsenen Kosten mit der Begründung auferlegt, sie sei der gerichtlichen Anordnung zur Erhebung der Hauptsacheklage nicht nachgekommen. Zur Ergänzung der Sachdarstellung wird auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses verwiesen.
Gegen den ihr am 12.11.2003 zugestellten Beschluss hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 26.11.2003 sofortige Beschwerde eingelegt und zur Begründung ihres Rechtsmittels zugleich ausgeführt, sie sei dem ihr durch Beschluss vom 14.8.2004 auferlegten Klagegebote innerhalb der gewährten Fristverlängerung dadurch nachgekommen, dass sie ihre sich auf der Grundlage des Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens ergebenden Gegenrechte in der von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 7.8.2003 erhobenen Zahlungsklage mittels Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht habe.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, hat in der Sach...