Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Stuttgart Beschluss vom 23.02.2015 - 8 W 75/15

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz (amtlich)

Kostenansatz des Gerichtsvollziehers für Zustellungen Die Gläubigeranweisung im Vollstreckkungsauftrag, alle erforderlichen Zustellungen durch Aufgabe zur Post zu erledigen, kann sich nach der Gesetzesterminologie (§§ 183, 184 ZPO) nur auf Auslandszustellungen beziehen und ist deshalb bei einer im Inland durchzuführenden Zustellung unbeachtlich. Die Wahl zwischen der Zustellung durch ihn selbst (§§ 192, 193 ZPO) oder durch die Post (§§ 192, 194 ZPO) trifft der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei der ihm obliegenden Ermessensausübung darf er auf allgemeine Erwägungen und generelle Erfahrungswerte zurückgreifen, er ist nicht auf die Umstände des konkreten Einzelfalls beschränkt.

 

Normenkette

ZPO §§ 183-184, 192-194; GVollzGA § 15; GvKostG-KV Nrn. 711, 716, 100

 

Verfahrensgang

LG Ellwangen (Beschluss vom 12.01.2015; Aktenzeichen 2 M 1072/14)

AG Ellwangen

LG Stuttgart (Aktenzeichen 1 T 224/14)

 

Tenor

1. Die weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des LG Ellwangen vom 12.1.2015 - 1 T 224/14, wird zurückgewiesen.

2. Das Verfahren der weiteren Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.

 

Gründe

I. Mit Schriftsatz an die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim AG Ellwangen vom 18.8.2014 hat die Gläubigerin durch ihren Verfahrensbevollmächtigten unter Vorlage des Vollstreckungstitels beantragt, gem. § 802c ZPO einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zu bestimmen und diese abzunehmen. Für den Fall, dass der Schuldner dem Termin unentschuldigt fernbleibt oder die Auskunft ohne Grund verweigert, wurde beantragt, den Erlass eines Haftbefehls und die Verhaftung des Schuldners zu bewirken. Zudem teilte die Gläubigerin mit, sie sei mit einer gütlichen Erledigung einverstanden.

Der...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Bundeswaldgesetz / §§ 39 - 40 Abschnitt V Ergänzende Vorschriften
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 35 - 55 Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
    0
  • Landeswaldgesetz Hamburg / Anlage 2 Beschilderung (§ 9 Abs. 1)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


OLG Stuttgart 8 W 63/16
OLG Stuttgart 8 W 63/16

  Verfahrensgang LG Ellwangen (Beschluss vom 26.01.2016; Aktenzeichen 1 T 224/15)   Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des LG Ellwangen (Jagst) vom 26.01.2016, Az. 1 T 224/15, wird ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren