Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung des Ehezeitanteils bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand
Leitsatz (amtlich)
Gekürzte Beamtenpension im Versorgungsausgleich. Im Versorgungsausgleich sind Versorgungsabschläge wegen vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand in vollem Umfang und nicht lediglich mit ihrem auf die Ehezeit entfallenden Antreil zu berücksichtigen.
Normenkette
BGB §§ 1587a, 1587c, 1587o; BeamtVG § 69e; VAHRG § 10a
Verfahrensgang
AG Wangen (Beschluss vom 25.10.2006; Aktenzeichen 5 F 203/06) |
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg wird das Urteil des AG - FamG - Wangen vom 25.10.2006 - 5 F 203/06 - in seiner Ziff. 2 wie folgt abgeändert:
Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei der Stadt W., gesetzlich vertreten durch den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württtemberg, werden auf dem Versicherungskonto Nummer... der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Rentenanwartschaften i.H.v. monatlich 991,27 EUR, bezogen auf den 30.6.2006, begründet. Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
2. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen das Urteil des AG - FamG - Wangen vom 25.10.2006 - 5 F 203/06 - wird zurückgewiesen.
3. Von der Erhebung von Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten und Auslagen werden nicht erstattet.
4. Beschwerdewert: 1.000 EUR.
5. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I. Die verfahrensbeteiligten Parteien haben am 15.5.1970 die Ehe geschlossen. Das FamG hat die Ehe der Parteien auf den am 20.7.2006 zugestellten Scheidungsantrag des Ehemannes geschieden (insoweit ist das Urteil nicht angefochten) und hierbei den Versorgungsausgleich dahin geregelt, dass durch Quasisplitting zugunsten de...