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OLG Rostock Urteil vom 19.02.2010 - 5 U 124/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Haftung des aus einer Grundstücksausfahrt durch Lücke in Fahrzeugkolonne in Gegenrichtung Ausfahrenden

 

Leitsatz (amtlich)

Die Rechtsprechung zu den sog. Lückenfällen ist grundsätzlich nicht auf Fälle anzuwenden, in denen ein Kraftfahrer aus einer Grundstücksausfahrt unter Benutzung einer Lücke nach links in die Gegenrichtung zu gelangen versucht.

 

Verfahrensgang

LG Stralsund (Urteil vom 30.04.2009; Aktenzeichen 6 O 338/06)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.4.2009 verkündete Grundurteil des LG Stralsund wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: bis 16.000 EUR.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Die Klägerin macht aus übergegangenem Recht gem. § 116 SGB X Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalles vom 31.7.2001 ihres Versicherten ... geltend. Dieser befuhr gegen 10.50 Uhr im Seebad Heringsdorf die Neuhofer Straße in Richtung Ahlbeck, wobei er eine auf dieser Straße in seiner Fahrtrichtung stehende Fahrzeugkolonne überholte. Der Beklagte zu 1) wollte mit seinem Pkw Golf, der bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert ist, gleichzeitig aus dem Grundstück Neuhofer Straße 19 heraus nach links auf die Neuhofer Straße in Richtung Bansin auffahren. Dabei nutzte er eine Lücke aus, die ihm ein in der Kolonne befindliches Fahrzeug gelassen hatte. Bei dem Einbiegevorgang kam es zu einer Kollision zwischen dem Pkw des Beklagten zu 1) und dem Motorrad des Zeugen ... Das Motorrad streifte die vordere rechte Seite des VW Golf, als dieser seine Fahrspur kreuzte.

Zu den Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes nimmt der Senat Bezug auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils, mit dem das LG der Klage dem Grunde nach stattgab. Der ...

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LG Tübingen 5 O 80/13
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  Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 2.616,03 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.07.2012 zu bezahlen. (Materieller Schaden) 2. Die Beklagten werden als ...

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