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OLG Oldenburg (Oldenburg) Urteil vom 31.01.2005 - 12 U 87/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

lebenslanges Wohnrecht als Vermächtnis. Zahlung einer monatlichen Geldrente als Vermächtnis. Dürftigkeitseinrede. Abfindung

 

Leitsatz (amtlich)

Einem Erben ist die Dürftigkeitseinrede versagt, wenn er zusagt, an Stelle eines testamentarisch vermachten Wohnrechts eine Kapitalbetragsabfindung sowie eine näher konkretisierte Rente zu erbringen und keinen Vorbehalt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit erklärt.

 

Normenkette

BGB § 1990

 

Verfahrensgang

LG Oldenburg (Urteil vom 15.09.2005; Aktenzeichen 9 O 530/05)

 

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 15.9.2005 verkündete Urteil des LG Oldenburg wird zurückgewiesen.

Zur Klarstellung wird der Tenor jedoch wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.273,25 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5.2.2005 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin ab dem 1.3.2005 monatlich - jeweils am 1. eines Monats - 1.757,75 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zu 3/13 und dem Beklagten zu 10/13 zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Gründe

I. Der Beklagte ist Adoptivsohn und Erbe der am ... 1999 verstorbenen S. Die Klägerin war für die Erblasserin seit Mitte der 60-er Jahre als Haushälterin tätig. Ab 1967 hat sie die Erblasserin gepflegt.

In ihrem notariellen Testament vom ...1989 hat die Erblasserin, die über umfangreiches Grund- und Barvermögen verfügte, mehrere Vermächtnisse ausgesetzt. Besonderen Wert legte sie dabei auf den Tierschutz und die Versorgung der von ihr gehaltenen ...

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