Entscheidungsstichwort (Thema)
Schwerer Landfriedensbruch: Erfüllung des Regelbeispiels bei Beisichführen eines Metallstuhls als Wurfgeschoss
Leitsatz (amtlich)
Die Aufnahme eines vor Ort vorgefundenen metallenen Cafestuhls zum Zwecke der Verwendung als Wurfgeschoss erfüllt die Voraussetzungen des Regelbeispiels des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gem. § 125a Abs.1 Nr.2 StGB - Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs -, ohne dass es einer darüberhinausgehenden Verletzungsabsicht bedürfte.
Normenkette
StGB §§ 125, 125a S. 2 Nr. 2
Verfahrensgang
LG Osnabrück (Entscheidung vom 08.06.2020; Aktenzeichen 7 Ns 33/20) |
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 8. Juni 2020 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
Gründe
Das Amtsgericht Osnabrück hatte den Angeklagten am 8. Januar 2020 wegen Landfriedensbruchs unter Annahme eines unbenannten besonders schweren Falls (§ 125a Satz 1 StGB) zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die hiergegen gerichteten Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft - letztere auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt - hat das Landgericht Osnabrück - 7. kleine Strafkammer - mit Urteil vom 8. Juni 2020 als unbegründet verworfen.
Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten. Er erstrebt mit der Sachrüge die Aufhebung des angefochtenen Urteils insgesamt. Insbesondere wendet er sich gegen die Einordnung der Tat als besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB.
Das Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg.
1.
Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es im Zusammenhang mit einem Fußballländerspiel zwischen der niederländischen und der deutschen Nationalmannschaft am TT.MM 2018 in der Innenstadt von Amsterdam vor de...