Verfahrensgang
AG Leer (Aktenzeichen 160 Lw 192/16) |
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Antragsstellerinnen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Leer vom 30.06.2017 geändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Antragsgegner wird verpflichtet,
a. Auskunft darüber zu erteilen, welche landwirtschaftsfremden Verträge er zur Gewinnung von Windenergie auf Flächen des ihm übertragenen Hofes nach Übergabe des Hofes an ihn abgeschlossen hat.
b. insoweit sämtliche abgeschlossenen Verträge in Abschrift herauszugeben.
c. Auskunft darüber zu erteilen, welche Einnahmen ihm seit wann wegen der zu Ziff. 1 b. herzugebenden Verträge wegen der landwirtschaftsfremden Nutzung des Hofes zufließen, unter Vorlage der ihm hierzu gegebenenfalls vom Betreiber der auf dem Hofgrundstück befindlichen Windkraftanlangen erteilten Abrechnungen.
d. an die Antragstellerinnen 258,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.10.2016 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner verpflichtet ist, bis zum 21.05.2017 jährlich fortlaufend Auskunft über die Erträge zu erteilen, die ihm aus Pacht- oder sonstigen Verträgen betreffend die Gewinnung von Windenergie auf Flächen des ihm übertragenen Hofes in diesem Zeitraum zufließen.
3. Im Übrigen wird der Beschluss des Landwirtschaftsgerichts aufgehoben. Das Verfahren wird wegen der ausstehenden Entscheidung über den Antrag zu 4. an das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Leer zurückverwiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen trägt der Antragsgegner.
Gründe
I. Die Parteien streiten im Wege eines Stufenantrags um Nachabfindungsansprüche gem. § 13 HöfeO.
Die Parteien sind Geschwister. Die Mutter der Parteien war Eigentümerin eines H...