Entscheidungsstichwort (Thema)
Unterhalt: Kindergartenbesuch kein Mehrbedarf. Berücksichtigung der Kindergartenkosten beim Minderjährigenunterhalt
Leitsatz (amtlich)
Jedenfalls die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellen keinen Mehrbedarf des Kindes dar; sie sind von den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle umfasst.
Normenkette
BGB §§ 1601, 1610, 1615l
Verfahrensgang
AG Hersbruck (Urteil vom 16.03.2005; Aktenzeichen 2 F 819/04) |
Nachgehend
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des AG - FamG - Hersbruck vom 16.3.2005, Az. 2 F 819/04, wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Beschluss:
1. Der Streitwert für die 1. Instanz wird in Abänderung des Beschlusses des AG - FamG - Hersbruck vom 16.3.2005 wie folgt festgesetzt:
- bis zur Klageerweiterung gem. Schriftsatz vom 12.10.2004 auf 1.131 EUR (87 EUR + 12 × 87 EUR);
- ab diesem Zeitpunkt auf 1.175 EUR (87 EUR + 87 EUR + 11 × 91 EUR).
2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.175 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Der Beklagte ist der nichteheliche Vater der am 21.8.2001 geborenen Klägerin. Er ist verheiratet und hat noch drei eheliche Kinder.
Mit Jugendamtsurkunde vom 19.9.2001 hat er sich verpflichtet, der Klägerin ab Geburt Unterhalt i.H.v. 100 % des Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung zu zahlen.
Seine (zweite) Abänderungsklage, mit der er im Hinblick auf eine behauptete eingeschränkte Leistungsfähigkeit eine Herabsetzung des Unterhalts auf 42,18 % erreichen wollte, ist durch Urteil des AG - FamG - Hersbruck vom 15.12.2004, Az. 2 F 888/04, abgewiesen worden. Ein Rechtsmittel hiergegen ist nicht eingeleg...