Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum AGB-Charakter von Vertragsklauseln in Sonderkunden-Gaslieferverträgen über die Berechnungsfaktoren des Gaspreises
Leitsatz (amtlich)
1. Zur Unterscheidung zwischen Preishauptabreden und Preisnebenabreden.
2. Eine Spannungsklausel in Sonderkunden-Lieferungsverträgen für leitungsgebundenes Erdgas, die eine Änderung des Gaspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl knüpft und Kostensenkungen des Lieferanten außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt, benachteiligt den Kunden des Versorgungsunternehmens unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB. Das gilt auch für gewerbliche Sonderkunden.
3. Bei Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel kommt eine ergänzende Vertragsauslegung dahin gehend in Betracht, dass die im Liefervertrag ausdrücklich vorgesehenen Fristen zur Geltendmachung von Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnungen der Lieferantin auch auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Preisänderung angewendet werden.
Verfahrensgang
LG Halle (Saale) (Urteil vom 08.12.2011; Aktenzeichen 6 O 151/11) |
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8.12.2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des LG Halle teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ... EUR nebst Zinsen hierauf i.H.v. acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.3.2011 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weiter gehende Berufung der Beklagten und die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil werden zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin zu 72,4 % und die Beklagte zu 27,6 % zu tragen; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 56,7 % u...