Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergabeverfahren für einen Krankenhausversorgungsvertrag: Anforderungen an die Einhaltung des Transparenzgebots bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten
Normenkette
ApoG § 14 Abs. 5 S. 2 Nr. 3; GWB § 97 Abs. 1 Fassung: 2016-06-26; VOL/A2 2009 §§ 18, 19 Abs. 5, § 20
Verfahrensgang
Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhanlt (Beschluss vom 03.05.2016; Aktenzeichen 2 VK LSA 4=715) |
Tenor
1. Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin vom 23.5.2016 und des Beigeladenen vom 18.5.2016 wird der Beschluss der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 3.5.2016 (2 VK LSA 4=715) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird angeordnet, das Vergabeverfahren betreffend die im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (S.) ausgeschriebene Vergabe des Lieferauftrages "Vergabe von Apothekenleistungen" aufzuheben.
Die weiter gehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens vor der Vergabekammer. Die Verfahrenskosten werden auf 4.879,43 Euro festgesetzt.
Für die im Rahmen der Akteneinsicht vor der Vergabekammer angefallenen Kopierkosten hat der Antragsteller 14,60 Euro zu entrichten.
Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen vor der Vergabekammer zu erstatten. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den Antragsteller war notwendig.
Der Beigeladene hat für die im Rahmen der Akteneinsicht vor der Vergabekammer angefallenen Kopierkosten 7,14 Euro zu entrichten.
3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragstellers zu zwei Dritteln, der Beige...