Entscheidungsstichwort (Thema)
Geld verdienen auf Rezept
Leitsatz (amtlich)
1. Verspricht eine Apotheke für jedes zuzahlungsfreie Generikum, das auf Kassenrezept eingereicht wird, einen Bonus von 2,50 EUR, so ist das geeignet, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen, und deshalb gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter.
2. Verspricht eine Apotheke für jede Medikamentenbestellung eine Gratiszugabe im Wert von 9,30 EUR, so ist das als Angebot einer unzulässigen Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 HWG i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG unlauter.
Normenkette
UWG § 4 Nrn. 1, 11; HWG § 7 Abs. 1
Verfahrensgang
LG München I (Urteil vom 13.09.2006; Aktenzeichen 1 HK O 14070/06) |
Tenor
I. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des LG München I vom 13.9.2006 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I. Die Antragstellerin betreibt eine Apotheke in München. Die Antragsgegnerin ist eine niederländische Kapitalgesellschaft; sie betreibt eine Versandapotheke und unterhält eine Niederlassung in Deutschland.
Die Antragsgegnerin warb mit einem Werbezettel, der u.a. folgenden Text enthielt:
Neu bei [der Antragsgegnerin]:
Geld verdienen auf Rezept - mit zuzahlungsfreien Generika
Liebe Kundin, lieber Kunde, im Rahmen eines neuen Arzneimittel-Gesetzes entfällt seit dem 1.7.2006 für viele rezeptpflichtige Generika die gesetzliche Zuzahlung. Somit erhalten Sie diese Medikamente in jeder Apotheke kostenlos. [Die Antragsgegnerin] bietet Ihnen mehr!
Für jedes zuzahlungsfreie Generikum, das Sie auf Kassenrezept einreichen, schreiben wir Ihnen einen Sonder-Bonus von 2,50 EUR auf Ihrem persönlichen Treuekonto gut. Sobald Sie 30 EUR angesammelt haben, überweisen wir den Betrag auf Ihr Bankkonto. Sie sparen also ni...