Entscheidungsstichwort (Thema)
Versorgungsausgleich: Abänderung der Erstentscheidung gemäß § 10a VAHRG wegen Kürzung der Versorgungsbezüge des Ausgleichsverpflichteten nach § 4a BSZG
Leitsatz (redaktionell)
Die Kürzung der Versorgungsbezüge für Beamte nach § 4a BSZG ist in einem Abänderungsverfahren gemäß § 10a VAHRG zu berücksichtigen.
Normenkette
VAHRG § 10a Abs. 2 S. 2, Abs. 7; BSZG § 4a
Verfahrensgang
AG Wolfratshausen (Urteil vom 29.06.2000; Aktenzeichen 2 F 466/04) |
Nachgehend
Tenor
I. Auf die befristete Beschwerde des Antragstellers vom 6.3.2005 wird der Beschluss des AG Wolfratshausen vom 17.2.2005 aufgehoben und der vom AG Wolfratshausen mit Urteil vom 29.6.2000 (Az.: 2 F 662/99) angeordnete Versorgungsausgleich nach § 1587b BGB mit Wirkung zum 1.8.2004 dahingehend abgeändert, dass der Tenor nunmehr lautet:
Vom Versicherungskonto Nr. ...59 des Antragstellers bei der Deutsche Rentenversicherung-Bund werden auf das Versicherungskonto Nr. ...23 der Antragsgegnerin bei der Deutsche Rentenversicherung-Bund Rentenanwartschaften von monatlich 245,79 DM (125,67 EUR), bezogen auf den 30.11.1999, übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei der OFD Chemnitz (Personal-Nr. ... 11c) werden auf dem Versicherungskonto Nr. ... 23 der Antragsgegnerin bei der Deutsche Rentenversicherung-Bund Rentenanwartschaften von monatlich 2.317,76 DM (1.185,05 EUR), bezogen auf den 30.11.1999, begründet. Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der ersten Instanz werden nicht ersta...