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OLG München Beschluss vom 23.04.2014 - 31 Wx 22/14

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Leitsatz (amtlich)

1. Die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten nicht unterzeichneten gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament erfordert die Feststellung, dass nach dem Willen des Testierenden seine Verfügung auch unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten gelten sollte.

2. Sieht das unvollständige gemeinschaftliche Testament eine gegenseitige Alleinerbeinsetzung und eine Schlusserbeneinsetzung von Verwandten beider Ehegatten zu gleichen Teilen vor, kann gegen einen solchen Willen sprechen, dass der Testierende selbst ohne den Beitritt des anderen Ehegatten nicht dessen Alleinerbe wäre und die angestrebte gleichmäßige Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens bei Umdeutung in Vor- und Nacherbfolge nicht erreicht würde.

 

Normenkette

BGB §§ 2084, 2047, 2265, 2267

 

Verfahrensgang

AG München (Beschluss vom 24.10.2013; Aktenzeichen 60 VI 3655/13)

 

Tenor

I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des AG München - Nachlassgericht - vom 24.10.2013 aufgehoben.

II. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vom 6.5.2013 wird zurückgewiesen.

III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 32.500 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Erblasser (geboren 1921) ist Anfang 2013 im Alter von 91 Jahren verstorben. Die Beteiligte zu 1 (geboren 1936) ist seine Ehefrau. Die Ehegatten haben keine Abkömmlinge. Die Beteiligte zu 2 ist die einzige Tochter eines vorverstorbenen Bruders des Erblassers. Die beiden anderen Geschwister des Erblassers sind kinderlos vorverstorben. Der Beteiligte zu 3 ist ein Neffe der Beteiligten zu 1. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus dem Hälfteanteil des Erblassers an der Eigentumswohnung, die die Ehegatten 2006 gekauft haben.

Es liegen vier inhaltsgleiche, vom Erblasser handschriftlich geschriebene und unterschriebene Testamente vo...

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