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OLG München Beschluss vom 14.07.2008 - 34 Wx 037/08

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Leitsatz (amtlich)

Auch wenn bei Bildung von Wohnungseigentum aufgrund eines wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot fehlerhaften Gründungsakts ausschließlich isolierte Miteigentumsanteile entstanden sind und Sondereigentum an den Räumen der Wohnanlage bisher nicht begründet wurde, können die als Wohnungseigentümer eingetragenen Berechtigten nachträglich den ursprünglich fehlerhaften Gründungsakt ändern und somit erstmals Sondereigentum zur Entstehung bringen.

 

Normenkette

BGB §§ 873-874; WEG § 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Schweinfurt (Beschluss vom 28.02.2008; Aktenzeichen 11 T 29/08)

AG Bad Neustadt a.d. Saale (Aktenzeichen Grundbuch von Bad Königshofen i.Gr. Bl. 3181)

 

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des LG Schweinfurt vom 28.2.2008 wird zurückgewiesen.

 

Gründe

I. Die ...-GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) war als Bauträgerin Eigentümerin eines Grundstücks. Zur notariellen Urkunde vom 17.9.1971 begründete sie nach § 8 WEG Wohnungseigentum, indem sie das Grundstück aufteilte, so dass mit jedem der 48 Miteigentumsanteile das Sondereigentum an einer bestimmten in dem beigefügten Aufteilungsplan näher bezeichneten Wohnung verbunden werden sollte. Das damals noch nicht errichtete Gebäude besteht aus Erdgeschoss und den Stockwerken 1 bis 7 mit je 6 Wohnungen pro Geschoss mit einem für alle Stockwerke identischen Grundrissplan. Dabei sind die Wohnungen je Etage symmetrisch so angeordnet, dass sich die drei entsprechend der Beschriftung für den Planbetrachter links eingezeichneten Wohnungen in Zuschnitt und Fläche den drei rechts eingezeichneten jeweils spiegelbildlich entsprechen. Der zentrale Eingang des auf dem Lageplan im rechten Winkel eingezeichneten Gebäudes befindet sich, wenn man den Plan entsprechend seiner Beschriftung und urkundlichen ...

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