Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG München Beschluss vom 04.05.2011 - 33 WF 765/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Unterhalt: Bemessung des Verfahrenswertes

 

Leitsatz (amtlich)

1. In Familiensachen ist im einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt gem. § 41 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes auszugehen.

2. Ist bei Antragseinreichung bereits ein Unterhaltsbetrag fällig, muss er gem. § 51 Abs. 2 FamGKG dem Jahresunterhalt gem. § 51 Abs. 1 FamGKG hinzugerechnet werden.

 

Normenkette

FamGKG §§ 41, 51 Abs. 1-2

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Verfahrenswert auf 9.626,50 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Verfahrenswertbeschwerde zurückgewiesen.

 

Gründe

Die zulässige, aus eigenem Recht der Verfahrensbevollmächtigten eingelegte Verfahrenswertbeschwerde ist teilweise begründet.

Mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 17.1.2011 haben die Antragsteller Betreuungsunterhalt i.H.v. 742 EUR, Kindesunterhalt von derzeit 289 EUR und Mehrbedarf von 450 EUR, insgesamt also 1.481 EUR monatlich ab Januar 2011 geltend gemacht. Da der Januarunterhalt bei Antragseinreichung bereits fällig war, ist dieser gem. § 51 Abs. 2 FamGKG dem Jahresunterhalt gem. § 51 Abs. 1 FamGKG hinzuzurechnen. Dies ergibt einen Betrag von 13 × 1.481 EUR = 19.253 EUR. Hiervon ist gem. § 41 FamGK die Hälfte, also 9.626,50 EUR, anzusetzen.

Gründe, von diesem Regelwert abzuweichen, sind nicht ersichtlich. Soweit die Beschwerdeführerin meint, der volle Jahreswert sei festzusetzen, weil es sich um einen isolierten Antrag handle, verkennt sie, dass seit 1.9.2009 alle einstweiligen Anordnungen selbständige Verfahren sind (§ 51 Abs. 3 Satz 1 FamFG) und der Streitgegenstand damit nicht abschließend mit Rechtskraftwirkung geregelt wird.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2938461

AGS 2011, 306

NJW...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jahresabrechnung / 1.4 Wann ist die Jahresabrechnung vorzulegen?
    7
  • FoVo 06/2024, Die Rechte des miterbenden Schuldners in der Insolvenz
    2
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / (4) Sonstige Voraussetzungen
    1
  • § 22 Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) / I. Tathandlung: Körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsbeschädigung
    1
  • § 22 Handelsregister und Erbfolge / 1. Rechtsübergang in Erbengemeinschaft
    1
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    1
  • § 5 Einstweiliger Rechtsschutz nach dem FamFG / II. Zuständigkeit
    1
  • AGS 04/2024, Pauschgebühr in einem Wirtschaftsstrafverfahren
    1
  • AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter ... / I. Sachverhalt
    1
  • Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung / 5. Aufsatzliteratur
    1
  • ZErb 03/2021, Zur Anfechtung einer Erbausschlagungserklä ... / 1 Tatbestand
    1
  • ZErb 04/2022, Nachfolgegestaltung unter Beteiligung von ... / 1
    1
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    1
  • zfs 09/2011, Entziehung der Fahrerlaubnis; Wiederholungs ... / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Kaufmannsbegriff / 2. Herabsinken auf kleingewerbliches Niveau
    0
  • § 1 Sachenrecht / A. Sondereigentum am Grundstück (§§ 3 Abs. 1 S. 2 u. 2; 3; 5 Abs. 1 S. 2 WEG)
    0
  • § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern / II. Bedarf
    0
  • § 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


Gesetz über Gerichtskosten ... / § 41 Einstweilige Anordnung
Gesetz über Gerichtskosten ... / § 41 Einstweilige Anordnung

1Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen. 2Dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen.

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren