Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Urteil vom 02.06.2004 - 17 U 121/99

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Köln (Urteil vom 14.09.1999; Aktenzeichen 27 O 205/95)

 

Tenor

Die Berufungen des Beklagten zu 1) und der Kläger gegen das am 14.9.1999 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des LG Köln - 27 O 205/95 - werden zurückgewiesen, die Berufung des Beklagten zu 1) jedoch mit der Maßgabe, dass

a) der Beklagte zu 1) verurteilt wird, an die Wohnungseigentümergemeinschaft "H.A." in Q.-T., bestehend aus den Wohnungseigentümern 1.-32., und zwar zu Händen des Wohnungsverwalters, der Firma K.L.B., Inhaber: Herr A.B., B.-O.-Straße 50-52 in G., 88.964,79 EUR (= 174.000 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 8.2.1996 zu zahlen,

und

b) festgestellt wird, dass der Beklagte zu 1) verpflichtet ist, an die vorgenannten Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters Nachbesserungskosten wegen der im Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr.-Ing. P. vom 28.12.1998 festgestellten Mängel an den Dächern der Gebäude des Objekts "H.A." mit Ausnahme des an der Straße am A. selbst südwestlich gelegenen Gebäudes zu zahlen, soweit sie den Betrag von 88.964,79 EUR übersteigen und nicht den Mangel der Hängedachrinnen betreffen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 7/10 und der Beklagte zu 1) zu 3/10. Die außergerichtlichen zweitinstanzlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) tragen die Kläger in voller Höhe, diejenigen des Beklagten zu 1) zu 1/10. Der Beklagte zu 1) trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 3/10. Im Übrigen tragen die Kläger und der Beklagte zu 1) ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte zu 1) darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sich...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


BGH VII ZR 24/95
BGH VII ZR 24/95

  Leitsatz (amtlich) ›a) Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten, die den Unternehmer zur Verweigerung der Nachbesserung berechtigt, wird in aller Regel nur anzunehmen sein, wenn ein objektiv geringes Interesse des Bestellers an einer völlig ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren