Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Beschluss vom 27.04.2006 - 18 U 139/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Köln (Aktenzeichen 82 O 150/04)

 

Tenor

Die Kosten der Nebenintervenienten zu 1), zu 2), zu 3), zu 5) und zu 8) werden der Beklagten auferlegt.

 

Gründe

Die Beklagte hat sich in den gem. den Anlagen A und B zum Sitzungsprotokoll vom 15.11.2005 jeweils ohne Beteiligung der in der Beschlussformel bezeichneten Nebenintervenienten geschlossenen Prozessvergleichen ("F. & G.-Vergleich" und "F. & G.-Gesamtvergleich") dazu verpflichtet, die im vorliegenden Prozess angefallenen Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten u.a. der Kläger des vorliegenden Rechtsstreits zu tragen. Nach Maßgabe von § 101 Abs. 1 ZPO hat sie infolgedessen nunmehr auch - wie von diesen beantragt - die den vorgenannten Nebenintervenienten entstandenen Prozesskosten zu übernehmen.

§ 101 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass die durch die Nebenintervention verursachten Kosten dem Gegner der unterstützen Hauptpartei aufzuerlegen sind, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Schon wegen des mit dieser Regelung generell zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes, dass der Nebenintervenient kostenmäßig ebenso zu behandeln ist wie die von ihm unterstützte Hauptpartei (Grundsatz der Kostenparallelität), jedenfalls aber wegen des in § 101 Abs. 1 ZPO ausdrücklich erfolgten Verweises auf die sich sowohl mit den Kosten des Vergleichs als auch des verglichenen Rechtsstreits befassende Vorschrift des § 98 ZPO ergibt sich, dass der Inhalt eines ohne Mitwirkung des Nebenintervenienten zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs hinsichtlich der darin getroffenen Kostenregelung auch für den Nebenintervenienten maßgebend ist (BGH MDR 1967, 392 f. = NJW 1967, 983; OLG Köln JurBüro 1989, 102; OLG Frankfurt v. 14.4.2000 - 22 U 70/98, MDR 2000, 785 f. = OLGReport Frank...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


OLG Düsseldorf I-6 W 24/04
OLG Düsseldorf I-6 W 24/04

  Verfahrensgang LG Düsseldorf (Urteil vom 28.01.2004; Aktenzeichen 36 O 101/02)   Tenor Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen das am 28.1.2004 verkündete Zwischenurteil der 6. Kammer für Handelssachen des LG Düsseldorf wird auf ihre ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren