Entscheidungsstichwort (Thema)
Wertfestsetzung im Umlegungsverfahren - Altlastenverdacht
Normenkette
BauGB §§ 57-58, 194; WertV § 5
Verfahrensgang
LG Koblenz (Urteil vom 25.07.2005; Aktenzeichen 1a O 10/03. Baul) |
Tenor
Die Berufung des Antragstellers gegen das am 25.7.2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Kammer für Baulandsachen - des LG Koblenz wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Berufungsführer zu tragen.
Die Beteiligten zu 3) und 4) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I. Der antragstellende Umlegungsausschuss der Stadt I. wendet sich gegen einen Widerspruchsbescheid des Beteiligten zu 4), durch den ein den Beteiligten zu 2) (Antragsgegner) betreffender geänderter Auszug aus dem Umlegungsplan (vom 29.2.2000) aufgehoben wurde. Durch diese Änderung des Umlegungsplanes sollte der Beteiligte zu 2) durch Reduzierung des Einwurfswertes seines Grundstücks mit den Kosten für Bodenuntersuchungen und Sanierungsmaßnahmen belastet werden, nachdem hinsichtlich seines Grundstücks zwischenzeitlich ein "Altlastenverdacht" bestand.
Hiergegen erhob der Beteiligte zu 2) Widerspruch, was dann zu der im vorliegenden Verfahren angegriffenen Entscheidung (Widerspruchsbescheid) des Beteiligten zu 4) führte.
Das LG (Baulandkammer) hat den Antrag des Umlegungsausschusses auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass der Einwurfswert nach dem zwischenzeitlich auch ausgeräumten Altlastenverdacht nicht zu reduzieren sei. Der Beteiligte zu 2) sei weder mit Bodenuntersuchungs- noch mit Sanierungskosten zu belasten.
Hiergegen richtet sich die eingeschränkte Berufung des Antragstellers, die er unter Bezugnahme auf das bisherige Vorbringen vor allem damit begründet, dass de...