Entscheidungsstichwort (Thema)
Gutachten zum Arbeitsmarkt in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Leitsatz (amtlich)
Kommt es bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach den Versicherungsbedingungen darauf an, in welchem Umfang der Versicherungsnehmer trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch Tätigkeiten ausüben kann, "die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind", reicht die Einholung medizinischer Gutachten zur Klärung der Voraussetzungen eines Rentenanspruchs unter Umständen nicht aus. Vielmehr ist ggfs. ein ergänzendes Gutachten zu den Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt erforderlich, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich Tätigkeiten gibt, die ein spezielles - niedriges - gesundheitliches Anforderungsprofil aufweisen, so dass für den Versicherungsnehmer leidensgerechte berufliche Tätigkeiten trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch möglich wären.
Verfahrensgang
LG Konstanz (Aktenzeichen Me 4 O 368/14) |
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 20.09.2016 - Me 4 O 368/14 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.325,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 12.12.2014 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger ab dem 01.12.2014 eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.573,12 EUR während der Dauer der bedingungsgemäßen Erwerbsunfähigkeit zu zahlen, längstens bis zum 01.09.2022.
3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.348,94 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2014 zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weit...