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OLG Karlsruhe Urteil vom 10.10.2007 - 7 U 114/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

pflichtteilsberechtigter Erbe. Alleinerbe. Ausschlagung der Erbschaft. Auskunft über den Bestand des Nachlasses. Verzicht auf Auskunftsanspruch

 

Leitsatz (amtlich)

§ 2306 Abs. 1 S. 2 BGB findet auch Anwendung, wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe, der zum Alleinerben eingesetzt wurde, die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat.

 

Normenkette

BGB § 2306 Abs. 1 S. 2, §§ 2314, 154 Abs. 1 S. 2, § 242

 

Verfahrensgang

LG Baden-Baden (Urteil vom 05.04.2007; Aktenzeichen 3 O 204/06)

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten zu 1 gegen das Teilurteil des LG Baden-Baden vom 5.4.2007 - 3 O 204/06 - wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte zu 1 trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte zu 1 (im Folgenden: Beklagte) Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche aufgrund des Todes ihres Ehemanns B. geltend. Mit dem Klageantrag Ziff. 2.a verlangt die Klägerin von der Beklagten im Wege der Stufenklage zunächst Auskunft über den Nachlass ihres verstorbenen Ehemannes unter ihrer Hinzuziehung durch Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses. Durch das angegriffene Teilurteil, auf das wegen des Sach- und Streitstands im ersten Rechtszug sowie der getroffenen Feststellungen Bezug genommen wird, hat das LG der Klage mit der Maßgabe stattgegeben, dass über unentgeltliche und teilunentgeltliche Zuwendungen des Erblassers nur für den Zeitraum von 10 Jahren vor dem Erbfall Auskunft zu erteilen ist mit Ausnahme solcher Schenkungen, bei denen kein Genussverzicht innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall eingetreten ist. Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Klägerin der Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB zustehe, da sie pflichtteilsberechti...

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