Verfahrensgang
LG Mannheim (Aktenzeichen 14 O 196/19 Kart) |
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde der Streithelferin gegen die teilweise Zurückweisung der Nebenintervention in dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Mai 2020, Az. 14 O 196/19 Kart, wird zurückgewiesen, soweit diese sich auf die Anträge zu I.1, 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 13, 17, 18, 19, 21, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31 und 32 bezieht. Die weitergehende sofortige Beschwerde wird verworfen.
2. Der Streithelferin fallen die Kosten ihres Rechtsmittels zur Last.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Die Verfügungsklägerin (fortan: Klägerin) beanstandet im vorliegenden Zwischenstreit die Zulässigkeit der gegnerischen Nebenintervention der Streithelferin im Verfahren über den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verfügungsbeklagte (fortan: Beklagte).
Die Beklagte führt derzeit für ihr Gemeindegebiet ein Konzessionierungsverfahren Strom und Gas hinsichtlich der Wegenutzungsrechte durch, an denen die Klägerin und die B[...] GbR jeweils Interesse bekundet haben. Die Klägerin hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 47 Abs. 5 EnWG mit dem Ziel eingereicht, der Beklagten zu untersagen, das Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession und der Gaskonzession fortzusetzen, ohne zuvor im Einzelnen angegebenen Rügen der Klägerin hinsichtlich der durch die Beklagte mitgeteilten Auswahlkriterien und deren Gewichtung abgeholfen, hilfsweise über deren Abhilfe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden zu haben. Wegen der Einzelheiten wird auf den Tatbestand, insbesondere die dortige Wiedergabe der Anträge der Klägerin zur Hauptsache, und die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils des Landgerichts verwiesen. Der Senat hat zu...