Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.11.2004 - 1 Ss 93/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Karlsruhe (Entscheidung vom 19.03.2004; Aktenzeichen 3 OWi 46 Js 4574/03)

 

Tenor

  • 1.

    Die Anträge der Staatsanwaltschaft und des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2004 zuzulassen, werden als unbegründet verworfen.

  • 2.

    Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Zulassungsantrages der Staatsanwaltschaft und die hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen des Betroffenen.

 

Gründe

I.

Am 21.01.2002 erließ das staatliche Gewerbeaufsichtsamt K. gegen den Betroffenen - einem vormals selbstständigen Transportunternehmer -wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz einen Bußgeldbescheid in Höhe von insgesamt 314.520 Euro und setzte hierin 274 Einzelgeldbußen zwischen 60 Euro und 6.300 Euro fest, weil die beim Betroffenen angestellten Fahrer von diesem unrichtige Urlaubsbescheinigungen ausgestellt bekommen und auf Grund seiner Vorgaben die höchstzulässige Tageslenkzeit (VO EWG Nr. 3820/85) überschritten hatten. Auf den hiergegen eingelegten Einspruch verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe den Betroffenen am 19.03.2004 nach Teileinstellung des Verfahrens und erfolgter Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz in 77 Fällen zu einer "Gesamtgeldbuße von 7.700 Euro".

Hiergegen richten sich die eingelegten Rechtsbeschwerden. Der Betroffene hält die Geldbuße für zu hoch, insbesondere habe das Amtsgericht seine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht angemessen berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft beanstandet, dass der Büß- und Verwarnungsgeldkatalog Sozialvorschriften im Straßenverkehr des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik vom 18.12.2001 und die dort vorges...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jahresabrechnung / 1.4 Wann ist die Jahresabrechnung vorzulegen?
    7
  • FoVo 06/2024, Die Rechte des miterbenden Schuldners in der Insolvenz
    2
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / (4) Sonstige Voraussetzungen
    1
  • § 22 Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) / I. Tathandlung: Körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsbeschädigung
    1
  • § 22 Handelsregister und Erbfolge / 1. Rechtsübergang in Erbengemeinschaft
    1
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    1
  • § 5 Einstweiliger Rechtsschutz nach dem FamFG / II. Zuständigkeit
    1
  • AGS 04/2024, Pauschgebühr in einem Wirtschaftsstrafverfahren
    1
  • AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter ... / I. Sachverhalt
    1
  • Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung / 5. Aufsatzliteratur
    1
  • ZErb 03/2021, Zur Anfechtung einer Erbausschlagungserklä ... / 1 Tatbestand
    1
  • ZErb 04/2022, Nachfolgegestaltung unter Beteiligung von ... / 1
    1
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    1
  • zfs 09/2011, Entziehung der Fahrerlaubnis; Wiederholungs ... / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Kaufmannsbegriff / 2. Herabsinken auf kleingewerbliches Niveau
    0
  • § 1 Sachenrecht / A. Sondereigentum am Grundstück (§§ 3 Abs. 1 S. 2 u. 2; 3; 5 Abs. 1 S. 2 WEG)
    0
  • § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern / II. Bedarf
    0
  • § 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


OLG Karlsruhe 1 (8) SsBs 533/13 - AK 180/13
OLG Karlsruhe 1 (8) SsBs 533/13 - AK 180/13

  Leitsatz (amtlich) Hält das in einem Bußgeldverfahren zu entscheidende Gericht die von der Bußgeldbehörde nach verwaltungsinternen Anweisungen nach Prozentzahlen - wie im Erlass der Bundesfinanzdirektion Südwest des Zolls vom 03.02.2011 bezüglich § 31b ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren