Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Abschluss eines Maklervertrags durch Unterzeichnung einer Nachweisbestätigung
Leitsatz (amtlich)
Unterzeichnet der Maklerkunde erst nach Abschluss des Hauptvertrages (notarieller Kauf einer Immobilie) auf einem Formular des Maklers eine "Nachweisbestätigung", die unter anderem auch eine Provisonsklausel enthält, so reicht dies in der Regel für das Zustandekommen eines (nachträglichen) Maklervertrages nicht aus.
Verfahrensgang
LG Karlsruhe (Aktenzeichen 3 O 201/01) |
Tenor
Der Senat erwägt eine Zurückweisung der Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO. Vorher erhalten die Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
Gründe
I. Die Klägerin war im Jahr 2001 vom Eigentümer des Hotel-Restaurants ... in B. beauftragt worden, einen Verkauf des Objekts zu vermitteln. Der Beklagte interessierte sich für das Objekt. Auf welche Weise der Beklagte auf die Immobilie aufmerksam geworden war, ist zwischen den Parteien streitig. Unstreitig fanden mehrere Besichtigungstermine statt, bei denen unter anderem jeweils der Beklagte und der Zeuge M. für die Klägerin anwesend waren.
Mit notariellem Vertrag vom 20.8.2001 erwarb der Beklagte das Objekt. Im Anschluss an den Notartermin - an dem auch der Zeuge M. teilgenommen hatte - gingen der Beklagte, der Verkäufer und der Zeuge M. noch gemeinsam in ein Café. Der Verkläufer und der Zeuge M. brachten dem Beklagten im Pkw des Verkäufers nach Hause nach R. Im Zusammenhang mit dem Aussteigen aus dem Fahrzeug bei der Wohnung des Beklagten bat der Zeuge M. den Beklagten, ein Schriftstück, welches der Zeuge dem Beklagten vorlegte, zu unterzeichnen. Hierbei handelte es sich um ein Formular der Klägerin mit der Überschrift "Nachweis-Bestätigung", welches der Zeuge vorher ausgefüllt hatte. Das Formular enthält im vierten A...