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OLG Hamm Urteil vom 30.10.2012 - I-9 U 5/12

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Leitsatz (amtlich)

Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem an der Lichtzeichenanlage anfahrenden Lkw und einem Pkw, der während der vorangegangenen Rotphase sein Fahrzeug nach einem vorgenommenen Fahrstreifenwechsel in eine vor dem Lkw vorhandene Lücke gelenkt hat.

 

Normenkette

StVG § 17 Abs. 1-2; StVO § 1 Abs. 2, § 7 Abs. 5

 

Verfahrensgang

LG Bielefeld (Urteil vom 18.11.2011; Aktenzeichen 2 O 35/11)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.11.2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des LG Bielefeld teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.499,07 EUR sowie 229,30 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.2.2011 - die Beklagte zu 3) darüber hinaus seit dem 9.2.2011 bis zum 23.2.2011 - zu zahlen.

Die weiter gehende Klage bleibt abgewiesen.

Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 77 % und die Beklagten 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

A. Von der Darstellung des Tatbestands wird gem. §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

B. Die zulässige Berufung des Klägers ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet und im Übrigen unbegründet.

I. Der Kläger hat gegen die Beklagten aufgrund des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls einen Anspruch aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1 AuslPflVersG, 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 2.499,07 EUR.

1. Unzweifelhaft hat sich der Unfall beim Betrieb der beteiligten Kraftfahrzeuge ereignet, § 7 Abs. 1 StVG. Es kann nicht festgestellt werden, dass es sich bei dem Unfall für einen der beiden Kraftfahrzeugführer um ein unabwendbares Ere...

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