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OLG Hamm Urteil vom 18.11.2003 - 27 U 87/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsfahrgebot im Kreisverkehr

 

Verfahrensgang

LG Arnsberg (Urteil vom 19.03.2003; Aktenzeichen 1 O 622/02)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.3.2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des LG Arnsberg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 3.337,97 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 12.7.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung wird i.Ü. zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 65 % und die Klägerin zu 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

(abgekürzt gem. §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO):

Die Klägerin verlangt Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich in einem einspurigen Kreisverkehr mit vier Zubringerstraßen ereignet hat, kurz nachdem sie in den Kreisel hineingefahren ist. Das vom Beklagten zu 1) gesteuerte Kraftfahrzeug rammte den Pkw der Klägerin im linken hinteren Bereich, nachdem der Beklagte zu 1) die von der Klägerin aus gesehen in Fahrtrichtung vorherige Zufahrt in den Kreisel benutzt und – unstr. – über die gekennzeichnete Mittelinsel des Kreisels hinweggefahren war, weil er die von ihm aus gesehen in gerader Richtung gegenüberliegende Ausfahrt benutzen wollte. Die Parteien streiten darüber, welches Fahrzeug sich zuerst im Kreisverkehr befunden hat. Das LG hat die Klage abgewiesen.

Die Berufung hat im erkannten Umfang Erfolg.

Die Klägerin hat gegen die Beklagten einen Anspruch auf Ersatz von zwei Dritteln des ihr anlässlich des Verkehrsunfalls vom 27.1.2002 entstandenen Schadens gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 StVG, 3 PflVG.

Das LG ist zwar davon ausgegangen, die Klägerin sei erst nach dem Beklagten zu 1) in den Kreisverkehr eingefahren. Insowe...

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  Leitsatz (amtlich) ›1. Der Ermessensspielraum des Rechtsfahrgebotes aus § 2 Abs. 2 StVO entfällt, wenn die Straße wegen Kuppen oder Kurven unübersichtlich ist. Dann muss die äußerste rechte Fahrbahnseite benutzt werden. 2. Auch bei einem 9 Jahre alten ...

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