rechtskräftig
Leitsatz (amtlich)
Dergleichberechtigte Mitgesellschafter einer vonzwei Gesellschaftern getragenen GmbH kann im Falle der Einziehung seines Gesellschaftsanteils durch den anderen Mitgesellschafter wegen vermeintlicher Pflichtverletzung (hier: Weigerung, die vorgeschlagene Umstrukturierung eines Lizenzherstellerunternehmens in der Bekleidungsindustrie zu einem Lizenzhandelsunternehmen mit zu tragen) die Wahrung seiner aktiven Mitgliedschaftsrechte nicht im Wege der einstweiligen Verfügung bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Einziehung erzwingen, wenn die Pattsituation zur schadensträchtigen Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft führt.
Der von der Einziehung seines Gesellschaftsanteils betroffene Gesellschafter muß sich dann zunächst auf Schadensersatzansprüche verweisen lassen.
Beteiligte
der Firma … GmbH, ges. vertr. d. d. Geschäftsführer Detlef A … |
Verfahrensgang
LG Bielefeld (Aktenzeichen 11 O 74/99) |
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 25. Mai 1999 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld so abgeändert:
Die Beschlußverfügung des Landgerichts Bielefeld vom 21. April 1999 zu Ziffer 1 wird unter Aufrechterhaltung der Ordnungsmittelandrohung zu Ziffer 4 bestätigt. Im übrigen wird die Beschlußverfügung (zu Ziffer 2 und 3) aufgehoben und der auf ihren Erlaß gerichtete Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Antragsteller ist ebenso wie die Firma T… GmbH & Co.KG (künftig nur noch: TK) zu gleichen Teilen (je 50 %) Gesellschafter der Antragsgegnerin, die als ausschließliche Lizenznehmerin der J…...