Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentumssache: Konkurs des Verwalters als treuhänderischer Konteninhaber und Aussonderungsrecht der Gemeinschaft
Verfahrensgang
LG Dortmund (Aktenzeichen 12 O 175/98) |
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 25. August 1998 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz einschließlich der Kosten der Streithelferin werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 77.500,00 DM und die Zwangsvollstreckung der Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Jedwede Sicherheitsleistung kann auch durch Prozeßbürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
Tatbestand
Die Klägerin ist Verwalterin der Eigentümergemeinschaft „…” … in …. Der Beklagte ist durch Beschluß des Amtsgerichts Dortmund vom 28. November 1997 zum Verwalter in dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma … (nachfolgend: Gemeinschuldnerin) bestellt worden, die zuvor Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft „…” war.
Auf den Kontoeröffnungsantrag vom 31. Mai 1990 legte die streitverkündete Bank für die Gemeinschuldnerin ein Girokonto mit der Nr. 2 600 497 809 an, das im Antrag unter „Betreff” mit „…/VWKTO” bezeichnet war.
Mit Schreiben vom 10. Juli 1991 bat die Gemeinschuldnerin die Streithelferin zur nächsten Fälligkeit eines angelegten Festgeldes am 15. Juli 1991 Umbuchungen der Geldanlage vorzunehmen, wobei Teilbeträge „auf das laufende Verwalterkonto Nr. 2 600 494 807” u...