Entscheidungsstichwort (Thema)
Hausratversicherung: Erweiterung des Versicherungsschutzes für Diebstahl aus verschlossenem Kfz; Haftungsgrenze dafür
Leitsatz (amtlich)
Wenn ein Hausratversicherer zusätzlich Versicherungsschutz für Diebstähle aus einem verschlossenen Kfz verspricht, kann dafür eine Haftungsgrenze in Höhe von 1.000 EUR wirksam vereinbart werden.
Verfahrensgang
LG Münster (Aktenzeichen 115 O 1372/21) |
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen. Der Kläger mag innerhalb dieser Frist erklären, ob er seine Berufung aus Kostengründen zurücknimmt.
Gründe
I. Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine "Hausratversicherung Rundumschutz". Versicherungsort ist die Wohnanschrift des Klägers "Adresse01" (Versicherungsschein, Bl. 65 eGA-I). Die Versicherungssumme beträgt 208.000,- EUR. Vertragsgrundlagen sind die VHB 2017, Stand 5.2018, die BEH 2017 Stand 5.2017 sowie die Klauseln Rundumschutz (HR 103), Plus-Paket (HR 118), Fahrraddiebstahl (HR 106) und Wegfall Entschädigungsgrenze für Räume unter Erdgleiche (HE 103).
In Ziffer 21 der Klausel Rundumschutz (HR 103) heißt es:
"Für die versicherten Gefahren nach den Ziffern 3.1.1 -3.1.5 VHB 2017 und - soweit vereinbart - auch für weitere Elementarschäden (BEH 2017) - gelten folgende Erweiterungen:
(...)
21 Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen in Deutschland bis zu 1.000 EUR
Versicherte Sachen (Ziffer 1.1 VHB 2017), die Ihr Eigentum oder das Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, sind gegen Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands versichert. Nicht entschädigt werden jedoch Wertsachen nach Ziffer 1.2 VHB 2017...