Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an die Wohngeldabrechnung
Leitsatz (amtlich)
Der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld für ein Abrechnungsjahr kann einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur genehmigten Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfasst.
Normenkette
WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5
Verfahrensgang
LG Paderborn (Beschluss vom 13.01.2003; Aktenzeichen 5 T 201/02) |
AG Höxter (Aktenzeichen 7 II 128/01 (WEG) |
Tenor
Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das Erstbeschwerdeverfahren wird als unzulässig verworfen.
Die sofortige weitere Beschwerde gegen die in der Hauptsache getroffene Entscheidung des LG sowie der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren dritter Instanz werden zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 30) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in dieser Instanz nicht statt.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 4.555,85 Euro festgesetzt.
Gründe
I. Die Beteiligte zu 29) nimmt in dem vorliegenden Verfahren in Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer den Beteiligten zu 30), der das Wohnungseigentum Nr. 7 des Aufteilungsplans durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung vom 5.8.1999 erworben hat, auf Wohngeldzahlungen für den Zeitraum von September 1999 bis Juni 2002 i.H.v. 5.963,54 Euro nebst Zinsen in Anspruch. Den dem Antrag voll stattgebenden Beschluss des AG vom 26.7.2002 hat das LG auf die sofortige Erstbeschwerde des Beteiligten zu 30) durch Beschluss vom 29.1.2003 teilweise abgeändert und die Zahlun...