Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 03.03.2020, Az. 310 O 360/19, wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Unterlassung von Print- und Online-Nutzungen eines Ausschnitts eines Standbildes aus einem im Auftrag der Klägerin angefertigten Video in einem Artikel in der "F."-Ausgabe 10/2019 unter dem Titel "Rätselhafte Renditen" und auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch.
Die Klägerin ist eine Verwaltungsgesellschaft der T.-Gruppe, eines global tätigen Investment- und Beratungsunternehmens, das auf dem Sektor der erneuerbaren Energien in Asien tätig ist und entsprechende Finanzprodukte anbietet.
Am 10.10.2013 hielt der "Chairman" und Gründer der T.-Gruppe, Herr T. S., eine Rede im Rahmen der Vorstellung des Projekts "South Negros Biopower" auf den Philippinen. Bei dem Projekt handelt es sich um den Bau eines Biomassekraftwerks. Anlässlich dieser Veranstaltung ließ die Klägerin durch die Fa. M.&M. aus Ludwigsburg ein Video erstellen. Im Anschluss übertrug die Fa. M.&M. der Klägerin alle ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Video zur räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzung durch die T.-Gruppe. Die T.-Gruppe hält das Video auf der Plattform YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=lbK2MRXF4vI zum Abruf bereit (vgl. Anlage K 7).
Die Beklagte gibt Zeitschriften mit Testberichten, unter anderem die Zeitschrift "F.", heraus und verlegt sie auch. Sie bietet die Artikel zudem im Internet auf der Seite www.t....de zum (teilweise) kostenpflichtigen Abruf an.
Mit E-Mail vom 28.08.20...