Verfahrensgang
LG Hamburg (Aktenzeichen 324 O 505/17) |
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.4.2018, Az. 324 O 505/17, abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Die Klägerin nimmt den Beklagten, der in einer Fernsehsendung (u.a.) die Publikation "die zwei" der Klägerin (u.a.) als "Lügenpresse" bezeichnet hat, auf Unterlassung in Anspruch.
Die Klägerin verlegt die Zeitschrift "die zwei". Der Beklagte ist ein bekannter Fernsehmoderator, der seit mehr als zehn Jahren die Sendung "Wer wird Millionär" moderiert. Der Beklagte nahm die Klägerin in der Vergangenheit mehrfach wegen verschiedener äußerungsrechtlicher Ansprüche, die ihn und/oder seine Familienangehörigen betrafen, erfolgreich in Anspruch.
Im Verlauf der Sendung "Wer wird Millionär" vom 6.3.2017 befand sich der Beklagte gegen 20:40 Uhr im Gespräch mit einer Kandidatin, das u.a. folgenden Inhalt hatte (Unterstreichung durch den Senat):
Beklagter:
"Wer spielt in der neuen Realverfilmung von "Die Schöne und das Biest" die Schöne:
Emma Watson
Miley Cyrus
Jennifer Lawrence
Anne Hathaway?"
Kandidatin:
"Bevor D kam, hätte ich felsenfest auf A gesetzt. Hach, ich hätte vorhin echt noch einmal in der "intouch" lesen sollen, aber Julia hatte die. Die weiß das bestimmt."
Beklagter:
"Was hätten Sie nochmal lesen sollen?"
Kandidatin:
"Ich hätte vorhin im Flugzeug die 'intouch' lesen sollen und nicht die Julia. Da stand das bestimmt drin. Wenn ich sie jetzt frage, wird sie bestimmt nicken und sagen ..."
Beklagter:
"Sie erklären hier öffentlich, dass mit Lesen der 'intouch' ..."
Kandidatin:
"Aber da stehen ja solche Sachen drinne" (.....